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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Freiwilligkeit
    Das Model steht der Fotografin für die in Art und Umfang der abgesprochenen Fotos freiwillig zur Verfügung. Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen. Für Akt- bzw. Kleidungsaufnahmen werden die entsprechenden Kleidungsstücke vom Model zum Shooting mitgebracht.

     

  2. Mitbringen einer Person und Minderjährigkeit
    Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören. Die Person ist zwingend der Fotografin vor dem Shooting anzumelden.
    Bei minderjährigen Personen muss die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigen vorliegen. Ein Beisein eines Erziehungsberechtigten beim Shooting ist zwingend erforderlich.
    Unterwäsche/Akt/Teilakt Fotografien bedarf der Volljährigkeit.

     

  3. Einschränkung der Bildnutzung
    Es ist weder dem Model noch der Fotografin gestattet diese Bilder zu folgenden Zwecken bzw. in folgenden Zusammenhängen zu nutzen:
    Für unerlaubte Handlungen. In Verbindung mit einem möglicherweise sensiblen Thema wie Pornographie, Gewaltverherrlichung, sexistischen Darstellungen, Empfängnisverhütung, blasphemischen Darstellungen, Diffamierung ethnischer oder religiöser Minderheiten, religiös verletzenden Darstellungen, Rassismus, Gewalt in der Familie, körperlichen oder geistigen Behinderungen, Krankheiten, Drogenmissbrauch u. ä. Eine Veröffentlichung in unseriösen Medien, wie zum Beispiel pornographischen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Darüber hinaus ist ein Verkauf oder eine anderweitige kommerzielle Nutzung durch die Fotografin und das Model ausgeschlossen. Eine etwaige kommerzielle Nutzung der Bilder muss im Vorfeld schriftlich geregelt und vereinbart werden.

    Die Vervielfältigung auf Flyer, Visitenkarten, Fotoausdrucke im privaten Bereich ist erlaubt. Die gewerbliche oder kommerzielle Nutzung der entstandenen Bilder ist , jedoch nur nach schriftlicher Absprache, möglich. Dies kann unter Umständen weitere Kosten mit sich bringen.

    Das Model darf die beim Shooting entstandenen Fotos für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z.B. Bewerbung, Set-cards, Erstellung von Modelmappen, die eigene Homepage, auf Internetseiten zur Selbstdarstellung, in Datenbanken oder Katalogen von Modelagenturen oder sonstigen Communitys frei und kostenlos verwenden. Hierbei ist jedoch im unmittelbaren Bezug zum Foto folgender Urhebervermerk anzubringen: ©www.kaufmann-photography-landau.de

    Darüber hinausgehende, insbesondere entgeltliche Verwendungen der Fotografien durch die abgebildete Person sowie die Teilnahme an Wettbewerben, Preisausschreiben, Gewinnspielen usw. bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

     

  4. Datenschutz
    Die Fotografin verpflichtet sich, keine Kontaktdaten ohne Erlaubnis des Models an Dritte weiter zu geben oder zu veröffentlichen.

     

  5. Vereinbarte Leistungen und Preise
    Das Model erhält eine vorher vertraglich festgehaltene Anzahl bearbeitete Bilder, diese werden in hoher Auflösung innerhalb von 2-3 Wochen digital zur Verfügung gestellt.
    Die Anzahl der bearbeiteten Bilder richtet sich nach dem gebuchten Paket oder wurde vor dem Shooting definiert.
    Weitere Bilder werden mit 14,00 EUR pro gewünschtem Bild berechnet.

     

  6. Anzahlung
    Nach dem vereinbaren des Termins ist eine Anzahl in höhe von 50% des Paketpreises zu leisten. Die Anzahlung soll 2 Wochen nach der Terminvereinbarung geleistet werden, spätestens aber bis zu dem vereinbarten Termin. Sollte die Anzahlung bis dahin nicht geleistet werden, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Fotoshootings.

     

  7. Ansicht der Originaldateien
    Es wird eine Auswahl von Bildern in stark komprimierter Fassung und mit Wasserzeichen zur Durchsicht zur Verfügung gestellt, um diese vor der Bearbeitung auswählen zu können. Diese Originale sind nur zur Ansicht und zum Aussuchen der zu bearbeitenden Fotos und dürfen nicht veröffentlicht oder ausgestellt werden.

     

  8. Aufbewahrung der entstandenen Fotos
    Alle Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren.

     

  9. Veränderung der entstandenen Fotos
    Das Model ist ohne vorherige ausdrückliche Freigabe der Fotografin nicht berechtigt die erstellten Bildnisse zu manipulieren, zu verändern oder in sonstiger Art und Weise zu bearbeiten oder zu verfremden. Dies betrifft insbesondere die elektronische Bildverarbeitung und -bearbeitung.

     

  10. Mündliche Nebenabreden
    Die Ausfertigung dieses Vertrages liegt allen Vertragspartnern gleichlautend vor. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
    Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

     

  11. Vertragsänderungen
    Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

     

  12. Zurechnungsfährigkeit bei Vertragsabschluss
    Alle Vertragsparteien bestätigen bei Unterzeichnung des Vertrages im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten zu stehen und nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder sonstigen bewusstseinstrübenden oder – beeinflussenden Substanzen zu stehen.

     

  13. Gültigkeit des Vertrags
    Verliert einer der Punkte dieses Vertrages seine Gültigkeit, verliert der Vertrag als Ganzes nicht die Gültigkeit.

     

  14. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist der Wohnort der Fotografin.

     

  15. Haftungsausschluss
    Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. In Fällen von Beschädigung oder Verlust sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Für Unfälle während des Shootings übernimmt die Fotografin keine Haftung.

     

  16. Absagen eines Shootings
    Das Fotoshooting kann abgesagt oder abgebrochen werden.
    - Durch die Fotografin aus Gründen der Krankheit oder höherer Gewalt.
      Die Parteien werden sich bemühen einen Ersatztermin zu finden.

    - Durch das Model ohne Angabe von Gründen bis zu 72 Stunden vor vereinbarten Termin.
      Die Anzahlung wird vollständig rückerstattet.
      Im Falle späterer Absage behält sich die Fotografin das Recht vor die Anzahlung einzubehalten.

     

  17. Abbruch eines Shootings
    Die Fotografin behält sich vor den Fototermin aus Gründen höherer Gewalt, Krankheit oder sonstigen in der Person des Models liegenden Gründen abzubrechen.
    Ein Ersatztermin kann im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart werden.
    Eine ggf. gezahlte Anzahlung wird im Falle von Krankheit oder höherer Gewalt anteilig erstattet.

     

  18. Übertragung der Bildrechte
    Urheber der entstandenen Bilder ist die Fotografin. Das Model verfügt über die Bildrechte und überträgt diese vertraglich zu Beginn des gebuchten Shootings ganz, teilweise oder nicht an die Fotografin.

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